Informationen über Abtretung Damit wir uns noch besser verstehen

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Abtretung Damit wir uns noch besser verstehen SüdLeasing GmbH
Um die Kommunikation zwischen Ihnen und uns zu optimieren und um unnötige Missverständnisse zu vermeiden, haben wir dieses Lexikon entwickelt. Die vielen Einträge und Erläuterungen werden Sie gewiss hilfreich und informativ finden - auch wenn Sie mal gar nicht mit uns reden wollen, sondern einfach zum großen Thema Leasing etwas recherchieren möchten. Klicken Sie einfach auf den Begriff und schon wissen Sie mehr. Abtretung Gemäß §§ 398 ff. BGB können Rechte und Ansprüche abgetreten, d.h. auf Dritte übertragen werden. Der Dritte als Abtretungsempfänger hat dann die Rechtsposition, die vorher der Abtretende hatte. Beim Leasing-Geschäft erfolgen in der Regel zwei Abtretungen: Der Leasing-Geber tritt an den Leasing-Nehmer seine Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Hersteller oder Lieferanten ab. Der Leasing-Geber hat das Recht, seine Ansprüche gegen den Leasing-Nehmer an ein refinanzierendes Institut abzutreten.currentLexikon='lex6';
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