Informationen über Elektronisches Abfall- nachweisverfahren
Elektronisches Abfall- nachweisverfahren
Schenck Process GmbH
, Members ofSchenck Process Group: Mit der Novellierung der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 hält das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) vom kommenden Jahr an Einzug in das deutsche Abfallrecht. Das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren wird damit von den bisherigen Papierformularen auf eine sichere und zukunftweisende elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt. In der Novellierung dieser Verordnung ist bindend festgelegt, dass das Nachweisverfahren gefährlicher Abfälle spätestens ab 01.04.2010 nur noch in elektronischer Form durchgeführt werden darf. Dies gilt für alle, die am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle beteiligt sind: Erzeuger (ERZ), Beförderer (BEF), Entsorger (ENT) sowie die zuständigen Behörden. Am 01.02.2011 erfolgt der letzte Schritt zur endgültigen Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens: Von diesem Zeitpunkt an ist die Nutzung der elektronischen Unterschrift – anstelle der schriftlichen – zwingend vorgeschrieben. |
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