Informationen über Sicherheitstechnik in der Automatisierung.
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Laut Beschluss der Europäischen Union ist seit dem 29. Dezember 2009 die Neue Maschinenrichtlinie in Kraft. Sowohl Maschinenbauer als auch -betreiber müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt die in der Norm EN ISO 13849 festgelegten Sicherheitsanforderungen einhalten. Obwohl die Vermutungswirkung der bislang noch gültigen EN 954-1 kurz vor Inkrafttreten der Neuen Maschinenrichtlinie bis zum 31. Dezember 2011 verlängert wurde, sind Sie gut beraten, sich bereits jetzt an die Vorschriften der EN ISO 13849 zu halten und Ihre Maschine mit zukunftsfähiger Sicherheitstechnik auszurüsten. Die EN 13849-1 fordert über den qualitativen Ansatz der EN 954-1 hinaus auch eine quantitative Berechnung der Sicherheitsfunktionen. Dies führt bei vielen Anlagen dazu, dass die Verwendung einer Sicherheitssteuerung erforderlich wird.
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